Gesundheit

Die gesundheitliche Versorgung für Geflüchtete ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt (u.a. §4 und § 6 AsylbLG). In den ersten 15 Monaten ergibt sich daraus ein Anspruch auf die Kostenerstattung für reduzierte medizinische Leistungen, also nur bei akuten Erkrankungen, Schwangerschaft und Entbindung. Erst danach können Schutzsuchende in den Leistungsbezug entsprechend der Sozialhilfe wechseln, sofern sie die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben indem sie zum Beispiel die Mitwirkung an der Passbeschaffung verweigert haben.

Der eingeschränkte Zugang zur gesundheitlichen Versorgung verschärft sich in den ANKER-Zentren massiv. Die Bewohner*innen können nur die Dienste der im Lager arbeitenden Ärzt*innen in Anspruch nehmen. Zwar wird versucht, die Anwesenheit möglichst vieler verschiedener Fachärzt*innen innerhalb der Einrichtungen zu gewährleisten, dies ist aufgrund zeitlicher Einschränkungen jedoch oft nur begrenzt möglich. Beispielsweise fehlt es an ausreichenden gynäkologischen Angeboten und genügend Hebammen. Ob eine Weiterleitung zu Fachärzt*innen außerhalb der Zentren erfolgt oder eine Behandlung gewährt wird, entscheiden die Behörden. Dass diese über die nötigen Kompetenzen für eine solche Beurteilung verfügen, ist allerdings sehr fraglich.

Da den Betroffenen jedoch die Möglichkeiten und die Unterstützung fehlen, um ihre Rechte einzufordern, ist diese Hürde oft nicht zu überwinden. Die Lebensbedingungen in den ANKER-Zentren sind vor allem für diejenigen Bewohner*innen unzumutbar, die dringend medizinische Hilfe benötigen. Besonders schutzbedürftigen Personen – z. B. Menschen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer oder physischer Gewalt erlitten haben– stehen gemäß den EU-Aufnahmerichtlinien gesonderte Unterstützungsleistungen zu. In den großen Sammelunterkünften ist allerdings nicht gewährleistet, dass ein solch spezifischer Bedarf erkannt wird. Selbst wenn bekannt ist, dass bestimmte Personen ein Recht auf diese Leistungen haben, werden daraus oft nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen.

Die eingeengten Lebensbedingungen, die Perspektivlosigkeit sowie die geringe Selbstwirksamkeit in den ANKER-Zentren fördern somit das Auftreten von psychischen und physischen Leiden. Solche Unterbringungen sind folglich für niemanden tragbar.

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