Kinderrechte

Etwa ein Drittel aller nach Deutschland einreisenden flüchtenden Menschen sind Kinder und Jugendliche mit besonderen Rechten und besonderen Bedürfnissen. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden in der Regel durch die Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen und versorgt. Jugendliche und Kinder, die in Begleitung ihrer Eltern oder erziehungsberechtigter Personen sind, werden in ANKER-Einrichtungen untergebracht, obwohl diese dafür nicht ausgelegt sind. Alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, sind formal zusätzlich zum Grundgesetz und den Menschenrechten durch die UN- Kinderrechtskonvention (KRK) geschützt. Flüchtlingskinder in ANKER-Zentren werden faktisch benachteiligt und in ihren Rechten beschnitten. Minderjährige sind in den Unterkünften von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen und einem entwicklungsgefährdenden und destabilisierenden Umfeld ausgesetzt.

Es fehlt an Räumen zum Spielen oder ruhigen Schlafen, zudem können Kinder häufig nicht altersgerecht ernährt und versorgt werden, da die Zubereitung eigener Lebensmittel nicht erlaubt ist. Mehrere Familien teilen sich ein Zimmer, welches nicht abgeschlossen werden kann. Auch der Zugang zum regulären Bildungssystem wird geflüchteten Kindern oft verwehrt. Unterstützende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die alle Kinder in Deutschland Anspruch haben, werden in den ANKER-Zentren selten gewährt oder sogar aktiv blockiert.

Kinder benötigen ein Umfeld, das ihnen Geborgenheit, Stabilität und Perspektiven ermöglicht. Sie haben ein Recht auf regulären Schulunterricht, Kindergarten und gesellschaftliche Teilhabe. Eine
Unterbringung in ANKER-Zentren gefährdet die Entwicklungschancen von Kindern massiv. Die Rechte und Belange von Kindern dürfen nicht hinter ausländerrechtlichen Vorschriften zurücktreten!

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