Gesellschaftliche Teilhabe

“Integration” ist das Schlagwort in der Debatte um Flucht und Migration. Häufig richtet sich die Integrations-Aufforderung einseitig an die geflüchteten Personen nach dem Leitspruch “integriere dich!”. Integration sollte aber auch bedeuten, geflüchteten Personen Teilhabe ohne Zwang an den verschiedenen Teilbereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese wird in den ANKER-Zentren strukturell verhindert. 

Die ANKER-Zentren befinden sich oft an Orten, die entweder nur schwer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, in Industrielandschaften oder unmittelbar neben stark befahrenen Straßen. Von außen erkennbar sind die Lager durch Stacheldrahtzäune und anhand der Sicherheitspforten, die der Ein- und Ausgangskontrolle dienen. Zugang zu den ANKER-Zentren haben die Bewohner*innen selbst, Regierungsbeamte, Sicherheitspersonal und die Angestellten der jeweiligen Betreiberfirmen. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen sowie Ehrenamtliche dürfen die Einrichtungen nicht oder nur sehr eingeschränkt betreten. Privatpersonen ist der Zugang verwehrt. Durch diese Art der Unterbringung werden geflüchtete Menschen isoliert und können nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Aufgrund des Sachleistungsprinzips und eines sehr geringen „Taschengelds“ fehlen ihnen die finanziellen Mittel um Fahrtkosten bewerkstelligen zu können. Für viele Personen ist zudem das Verlassen der Regierungsbezirke aufgrund der Residenzpflicht ohne Erlaubnis der Behörden von vornherein nicht möglich. Die monatlichen Geldleistungen betragen rund 80 bis 120 Euro, bei Leistungskürzungen sogar bis zu Null  Euro. Dies führt zum totalen gesellschaftlichen Ausschluss oder in die illegale informelle Beschäftigung. Aufgrund rigoros ausgesprochener Arbeitsverbote sind die Personen auf Sozialleistungen angewiesen und können keiner selbst gewählten Beschäftigung nachgehen. 

Die Lager verhindern somit faktisch eine Teilhabe an Alltags-, Arbeits-, Bildungs- und weiteren Gesellschaftsstrukturen. Die Bewohner*innen werden von einem gesellschaftlichen „Wir“ exkludiert und zu davon abgegrenzten „Anderen“ stilisiert. Bei genauerer Betrachtung verbirgt sich hinter dem Begriff ANKER in diesem Kontext demnach: Abschottung, Abgrenzung und strukturelle Entrechtung.

Aktuelle Beiträge gesellschaftliche Teilhabe:

Offener Brief einer Bewohnerin aus dem ANKER-Zentrum Geldersheim

Ich komme aus einem französischsprachigen Land in Westafrika, ich bin Mutter von drei Kindern, zwei Mädchen und einem Jungen, die ...
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