Leistungskürzungen in Fürstenfeldbruck

Im Ankerzentrum Fürstenfeldbruck werden nun die im Hau-Ab-Gesetz bestimmten rigorosen Sozialleistungskürzungen umgesetzt.

Geflüchtete deren Asylantrag als unzulässig abgelehnt wurde erhalten nur noch Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung sowie Körperpflege. Das bedeutet Leistungen für Telekommunikation, Mobilität und der bisher gewährte Barbetrag von 97€ fallen komplett weg.

In der Konsequenz bedeutet das für die betroffenen Menschen im Ankerzentrum eine völlige Isolation. Sie sind durch den Wegfall des Monatstickets der MVV und der Barleistung nicht mehr in der Lage sich frei zu bewegen und beispielsweise Beratungsangebote in München wahrzunehmen. Durch die Kürzung des Barbetrags wird den Betroffenen jede Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft genommen und sie werden so noch weiter isoliert.

Dabei entschied das Bundesverfassungsgericht bereits 2012 dass die Menschenwürde nicht migrationspolitisch zu rechtfertigen ist und auch für das Asylbewerberleistungsgesetz das soziokulturelle Existenzminimum gilt.

Die Ablehnung des Asylantrags als „unzulässig“ bedeutet auch nicht, dass die Geflüchteten ausreisen könnten. Bei den sogenannten Dublin-Überstellungen müssen Geflüchtete auf ihren Abschiebetermin warten und können nicht einfach ihrerseits ausreisen. Viele Geflüchtete fliehen aus EU-Ländern wie Griechenland, Italien oder Bulgarien in denen ihnen aufgrund des desaströsen Asylsystems Obdachlosigkeit und mangelnder Zugang zu medizinischer Behandlung droht. Erst kürzlich hat der EuGH festgestellt, dass Geflüchtete nicht in EU-Länder zurückgeschickt werden können in denen ihnen eine unmenschliche Behandlung droht. Vor diesem Hintergrund sind die Sozialleistungskürzungen für die Betroffenen besonders bitter.

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