Minderjährig und allein im ANKER-Zentrum

Zu Unrecht als volljährig eingeschätzt, wurden bereits vier unbegleitete Minderjährige dieses Jahr in der ANKER-Dependance in Fürstenfeldbruck untergebracht.

Allein, verängstigt, traumatisiert, schutz- und hilflos fanden sie sich in einer Unterkunft mit 800 Personen wieder. Der Bescheid, der sie zu Erwachsenen erklärte, war nur auf Deutsch verfasst. Diesen verstanden sie ebenso wenig wie die Belehrung am Ende des Dokuments hinsichtlich Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten. Erst nach mehreren Wochen, lange nachdem jede Rechtsmittelfrist verstrichen war, fanden sie den Weg zur Beratung beim Infobus.

An dieser Stelle wird das Ausmaß der systematischen Isolierung und Entrechtung von Personen in ANKER-Zentren deutlich. Der Zugang zu unabhängiger, schneller und fristgerechter Rechtsberatung wurde den Jugendlichen nahezu unmöglich gemacht. An diesem Fall lässt sich erneut erkennen, dass eine flächendeckende und erschöpfende Aufklärung, Beratung und Unterstützung von den Akteur*innen in den Unterbringungen nicht gewährleistet werden kann. Für die vier unbegleiteten Jugendlichen begann ein langer Prozess mit zahlreichen Anträgen. Dank der intensiven Beratung und Begleitung durch das Infobus-Team gelang es zwischenzeitlich, drei von ihnen in der Jugendhilfe unterzubringen – als Minderjährige.

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