Meinungsfreiheit

Politische Teilhabe und freie Meinungsäußerung bilden die Säulen der Demokratie. Schon in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes ist fest verankert: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].“

Umso fragwürdiger ist daher der Umgang der bayerischen Behörden mit Protesten und der Selbstorganisation von Geflüchteten, die sich gegen Missstände in den ANKER- Zentren richten. Beispielsweise wurden nach entsprechenden Demonstrationen diverse Sanktionen erhoben, wie unangekündigte Zwangsverlegungen von sogenannten „Rädelsführern“. Damit sollte dem Protest in den Lagern ein Riegel vorgeschoben werden. Besonders in den ANKER-Zentren wird die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung der Geflüchteten durch massive Abhängigkeitsverhältnisse beeinträchtigt – etwa zwischen Bewohner*innen und dem Sicherheitspersonal.

In ANKER-Zentren befinden sich vor allem Menschen, die aus Unterdrückungsstaaten und Diktaturen geflüchtet sind. Umso zynischer ist es daher, ihnen in Deutschland demokratische Teilhabe praktisch zu verwehren und sie gleichzeitig z. B. Durch Integrationskurse fördern zu wollen, um ihnen demokratische Werte zu vermitteln. Für eine wirklich demokratische Gesellschaft sollte es daher auch geflüchteten Menschen ermöglicht werden, sich ihrer Stimme zu bemächtigen und öffentlich für ihre Belange einzutreten.

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